Kinder ohne Grenzen e. V.
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So können Sie helfen


Kinder ohne Grenzen e. V.
ist eine gemeinnützig anerkannte Nichtregierungsorganisation.

Mit Bescheinigung vom 6. Dezember 2007 für gemeinnützige/mildtätige Zwecke sowie Jugendhilfe vom Finanzamt Detmold für Körperschaften unter Steuernummer 313/5900/4173 anerkannt (§§ 51 bis 68 AO in der gültigen Fassung). Der e. V. ist registriert beim Amtsgericht Lemgo, VR 61580.


Kinder ohne Grenzen e. V. freut sich über lokale und internationale Spenden.

Sie können uns durch einmalige oder regelmäßige Spenden unterstützen.

Einmalig

Wenn Sie einmalig spenden möchten, können Sie den gewünschten Betrag einfach auf eines unserer Spendenkonten überweisen (Bankverbindungen siehe links unten).


Regelmäßig

Für regelmäßige Spenden nutzen Sie bitte unser Förderbeitragsformular.

Bitte einfach online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben in frankiertem Umschlag senden an:

Kinder ohne Grenzen e. V.
Postfach 3126
32721 Detmold


Für Beträge bis 200,00 Euro gilt die auf dem Überweisungsträger vorgedruckte Spendenbescheinigung.
Über 200,00 Euro wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt.


Testament

Erbe und Vermächtnis

Möchten Sie mit Ihrem Testament etwas Gutes tun ?
Dann können Sie jungen, behinderten und hilfebedürftigen Kindern in Zukunft helfen.
Sie können Kinder ohne Grenzen e. V. testamentarisch bedenken, als Miterben oder Alleinerben einsetzen. Sie können dafür sorgen, wenn Sie Ihr Testament verfassen, das alles in Ihrem Sinne geregelt ist. Es wäre ratsam einen Notar bei Ihrer Endscheidung zu rate zu ziehen, damit keine Benachteiligung oder Konflikte entstehen. Das Testament muss handschriftlich mit eigenhändiger Unterschrift oder notariel beglaubigt werden. Sie können es ändern oder widerrufen, soweit dieses nicht ausgeschlossen ist oder eine Bindungswirkung besteht. Das Original des Testaments kann beim Nachlassgericht oder beim Notar hinterlegt werden, dort ist es bis zur Eröffnung zu gegebener Zeit sichergestellt. Sie können Kinder ohne Grenzen e. V. mit der Ausführung ihres letzten Willens betrauen, die Nachlassabwicklung würde sorgfältig durchgeführt. Als gemeinnützige Organisation ist der Verein von der Erbschaftssteuer befreit.
Haben Sie noch weitere Fragen? Sie werden Ihnen gerne durch unsere Fachanwälte bzw. Notare in einem persönlichen Gespräch beantwortet.


Großspenden

Größere Spenden können über mehrere Jahre verteilt und steuerlich geltend gemacht werden.


Sach- und Materialspenden

Kinder ohne Grenzen e. V. akzeptiert natürlich auch Sach- und Materialspenden für die Schullandheime, Gewächshäuser und die landwirtschaftlichen Projekte.

Bitte nehmen Sie bei Sach- und Materialspenden jedoch vorher Kontakt zu uns auf:

per Telefon Gerhard Wiebusch unter 0 52 31  94 38 790 oder 0 1520 276 88 53

oder per E-Mail:
info@kinder-ohne-grenzen.org



Helfen Sie mit !   Geben Sie den Kindern Chancen durch Ihre Spende !


Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung.